In hanseatischem Flair reihen sich in der Nachbarschaft des Seniorenzentrums St. Josef liebevoll restaurierte historische Häuser und Stadtvillen aneinander. Vis à vis wird das Zentrum von einer grünen Gartenanlage und der katholischen Kindertagesstätte umrahmt. Neben dem Seniorenheim sind ein Seniorenwohnhaus, eine Tagespflege und eine Caritas-Sozialstation ebenfalls in unmittelbarer Nähe beheimatet. Der Bau des Seniorenzentrums wurde seinerzeit vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen des Modellprogramms zur Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen gefördert.
- Hochqualifizierte Pflege und Betreuung
- enge Kooperation mit Ärzten, Physiotherapeuten, Logopäden und Apotheken
- abwechslungsreiche saisonale Küche
- Zimmer- und Wäschereinigung
- Angebote für Freizeitaktivitäten und Gesundheitsvorsorge
- Gottesdienste und seelsorgerlichen Beistand nach Wunsch
- individuelle Beratung und Hilfe bei Alltagsproblemen
- Feste und Ausflüge
- Vermittlung von Dienstleistungen, z. B. Friseur, Fußpflege, Bekleidungsverkauf
Was kostet die vollstationäre Pflege?
Die monatlichen Kosten für die Pflege setzen sich aus dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und den Leistungen der Pflegeversicherung zusammen. Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad eine feste Zulage. Der EEE umfasst die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten und gilt unabhängig vom Pflegegrad für alle Bewohner*innen einheitlich.
Die weiteren Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt, sondern als Eigenanteil zusätzlich zum EEE hinzugerechnet.
Der Eigenanteil, ohne Berücksichtigung §43c SGB XI, beträgt derzeit bei 30,42 Tagen (ab Pflegegrad 2):
Pflegegrade | Einzelzimmer |
2 - 5 |
|
Ihr monatlicher Eigenanteil |
3.883,43 € |
Stand: Mai 2025
Darin enthalten: EEE, Ausbildungsumlagen, Unterkunft, Verpflegung, Investitionen
Weiterer Zuschlag der Pflegekasse - je nach Aufenthaltsdauer
Seit dem 1. Januar 2022 wird der einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) gemäß § 43c SGB XI durch prozentuale Zuschüsse der Pflegeversicherung entlastet. Diese Zuschüsse sind abhängig von der Verweildauer in der stationären Pflegeeinrichtung und werden zusätzlich zu den regulären Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
Der o.g. Betrag verringert sich demnach wie folgt:
Staffelung der Zuschüsse | Ihr Eigenanteil (bei 3.883,43 €) |
Im 1. Jahr (15%) | 3.509,03 € |
Im 2. Jahr (30%) | 3.134,64 € |
Im 3. Jahr (50%) | 2.635,44 € |
Ab dem 4. Jahr (75%) | 2.011,45 € |
Beispiel:
Bei einem Eigenanteil von 3.883,43 € reduziert sich dieser im 2. Jahr Ihres Aufenthaltes in unserer vollstationären Pflege um 30 %, sodass 3.134,64 € zu zahlen sind.
Der Eigenanteil, der nicht selbst erbracht werden kann, wird ggf. vom Sozialhilfeträger übernommen. Wir beraten Sie gerne.
In der Seelsorge geht es um das Da-Sein, Mitgehen, Innehalten, Wahrnehmen, Zuhören, Erinnern, Verstehen, Teilen, Bleiben, Beten, Los-Lassen…
Es geht um die ganzheitliche Sorge um den Menschen.
Seelsorge im Altenheim umfasst weit mehr als Gottesdienst und Sakrament. Es geht auch um die lebensgeschichtliche Begleitung und Beratung Älterer, die Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen, die gemeinsame Suche nach Antworten auf die Fragen nach dem Lebenssinn, nach Leiden und Sterben sowie die Nähe, Verlässlichkeit und Sorge, um den alten, kranken Menschen. Altenheimseelsorge umfasst die seelsorgliche Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Angehörigen und der Mitarbeiter/innen. Was heißt das konkret in unserem Haus?
Seelsorge für unsere Bewohnerinnen und Bewohner:
- fünfmal wöchentlich katholischer Gottesdienst und monatlich evangelischer Gottesdienst
- Festgottesdienste an kirchlichen Hochfesten
- Besondere Gestaltung des Patronatsfestes
- Begleitung zum Gottesdienst
- Gesprächsangebote mit unserem Pfarrer oder unserer Seelsorgerin für Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitende, Angehörige
- Krankenkommunion, ggf. Abendmahl, Krankensalbung, Segnungen
- Unterstützung beim Einleben für Bewohnerinnen/Bewohner, die neu einziehen
- Sterbebegleitung und würdevolle Verabschiedung der Verstorbenen
Seelsorge für Angehörige:
- Begleitung der Angehörigen in Krisensituationen, z. B. bei Gewissenskonflikten oder Schuldgefühlen
- Vermittlung bei auftretenden Konflikten
- Gesprächsangebote (situationsbedingt und bei Wunsch)
Kirchengemeinde
Kath. Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit