Pflegebedürftig sind laut Gesetz
diejenigen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb Hilfebedarf haben.
Um eine Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag für einen Pflegegrad ein.
Der Antrag kann von einem Angehörigen, vom
Pflegebedürftigen selber, mit Hilfe unserer Pflegedienste oder gemeinsam
mit dem
Hausarzt eingereicht werden. Anträge bekommen Sie
bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse (vor Ort, per Post oder per Internet).
Pflege zu Hause
Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen und wer ist pflegebedürftig?
Zu welchen Zeiten findet die Versorgung statt?
Zunächst vereinbaren Sie mit dem ambulanten Pflegedienst je nach Bedarf und Pflegegrad regelmäßige Termine und Zeiten, an denen das Pflegepersonal zu Ihnen nach Hause kommt und Sie betreut. Von 6-22 Uhr können Sie über die Telefonnummer unserer Pflegerufzentrale (Tel.: 030 61 79 79 0) jederzeit eine Pflegefachkraft in Ihrer zuständigen Caritas Sozialstation erreichen.
Woran sollte man vor der MDK-Begutachtung denken?
Es ist eine gute Idee, in der Zeit vor der MDK Begutachtung ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Darin können Sie festhalten, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen, wann Sie Hilfe benötigen und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Es empfiehlt sich, dass Pflegetagebuch von einer Dauer von etwa zwei Wochen zu führen.
Denken Sie außerdem daran, ärztliche Atteste und vorhandene Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte bereitzuhalten und stellen Sie Medikamente, die Sie benötigen, bereit. Bitten Sie Ihre Pflegeperson bzw. Ihren Pflegedienst, bei der Begutachtung dabei zu sein. Sie geben sicher gerne Auskunft.
Wie läuft die Begutachtung durch den MDK ab?
Mit Hilfe eines standardisierten Fragenkataloges wird ein speziell geschulter Arzt oder eine Pflegefachkraft des MDK Ihren Gesundheitszustand ermitteln. Er wird sich nach aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen erkundigen und danach, bei welchen Dingen Sie im Alltag Hilfe benötigen und welche Sie selbstständig erledigen können. Aus den Pflegezeiten, die Sie täglich benötigen, wird errechnet, in welche Pflegestufe Sie einzuordnen sind.
Der Gutachter wird sein Ergebnis der Pflegekasse mitteilen, welche wiederum Sie benachrichtigen wird. Wurde eine Pflegestufe anerkannt, wird Ihr Antrag nachträglich zum Datum der Antragsstellung bewilligt.
Wohnen im Seniorenheim
Muss man katholisch sein, um in eine Pflegeeinrichtung der Caritas einziehen zu können?
Grundsätzlich heißen wir alle Menschen willkommen, unabhängig von Ihrer Konfession und Ihrer Nationalität. In unseren Einrichtungen werden christliche Werte aktiv gelebt – insofern ist es wichtig, dass Sie mit unserer christlichen Ausrichtung einverstanden sind. Die seelsorgerliche Begleitung in unseren Häusern können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Überzeugungen in Anspruch nehmen.
Wie hoch sind die Heimkosten?
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Pflege und Betreuung nach Pflegegrad, Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. Durch die unterschiedliche Größe und Ausstattung unser Caritas-Pflegeeinrichtungen variieren die Kosten für einen Heimplatz von Haus zu Haus. Jedes Seniorenheim wird Sie gerne über die Kostenzusammensetzung eines Heimplatzes informieren.
Wie hoch ist der Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz, der von dem Pflegebedürftigen geleistet werden muss?
Der Eigenanteil ist die selbst zu finanzierende Betragsdifferenz zwischen den Gesamtkosten eines Heimplatzes und der Bezuschussung durch die Pflegekasse. Ab dem 1. Januar 2022 wurden in stationären Einrichtungen einrichtungseinheitliche Eigenanteile eingeführt. Unabhängig von ihrem jeweiligen Pflegegrad zahlen alle Bewohner/innen einer Einrichtung somit den gleichen Eigenanteil (Pflegegrade 2-5). Die Höhe der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile können Sie den Preisangaben jeder Einrichtung entnehmen. Die bereits in den Preisen berücksichtigten Leistungen der Pflegekasse betragen:
Pflegegrad 1 125,00 €
Pflegegrad 2 770,00 €
Pflegegrad 3 1.262,00 €
Pflegegrad 4 1.775,00 €
Pflegegrad 5 2.005,00 €
Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse (je nach jeweiligem Pflegegrad), erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 seit 1. Januar 2022 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege in der Pflegeeinrichtung:
- 5 % im ersten Jahr
- 25 % im zweiten Jahr
- 45 % im dritten Jahr
- 70 % ab dem vierten Jahr.
Die Abrechnung des Zuschlags erfolgt zwischen der Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse. Der Pflegebedürftige erhält von der Pflegeeinrichtung die Rechnung über den noch verbleibenden Eigenanteil.
Welche Extrakosten können anfallen?
Grundsätzlich sind Sie durch die Leistung des Eigenanteils in unseren stationären Pflegeeinrichtungen rundum versorgt. Im Eigenanteil enthalten sind: Kosten für die Unterkunft, Essen und Getränke, Betreuung und Pflege rund um die Uhr. Zusätzliche Kosten entstehen z. B. Friseurbesuche oder ähnliches, Kleidung, Körperpflegemittel sowie für besondere Aktivitäten-/Freizeitangebote oder die Ausgestaltung privater Familienfeiern etc
Was ist, wenn die Rente zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht?
Sollten Sie durch ein zu geringes Haushaltseinkommen den Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz nicht selbst zahlen können, kann durch Antrag beim Sozialhilfeträger eine ergänzende Finanzierung von dort übernommen werden. Bei der Beantragung helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen unserer Einrichtungen gerne.
Wann muss der Antrag für Sozialhilfe gestellt werden?
Sofern Sie wissen, dass Sie in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung einziehen werden, sollten Sie vorab eine Mitteilung über den Einzug an das zuständige Sozialamt machen und die Kostenüber-nahme prüfen lassen. Mit dem Eingang dieses Schreibens beim Sozialamt beginnt der Anspruchszeitraum. Eine rückwirkende Übernahme der Heim-kosten ist nicht möglich. Dieser Antrag kann formlos sein. Weiter-führende Antragsunterlagen erhalten Sie im Verlauf der Antragsstellung. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen in unseren Häusern.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist lt. Heimvertrag beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats.
Wie ist der Personalschlüssel/Fachkräfte-Anteil?
Der Personalschlüssel wird von den Pflegekassen vorgegeben und wird für jedes Bundesland über die Landesrahmenverträge bzw. Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen geregelt. Hierin festgelegt ist auch die Höhe des Fachkräfte-Anteils in einer stationären Pflegeeinrichtung. Es gibt regionale Unterschiede: Berlin (52%), Brandenburg (53%) Mecklenburg-Vorpommern (50%). Viele Seniorenheime der Caritas Altenhilfe GGmbH liegen mit Ihrem Anteil an Fachkräften über dem vorgeschriebenen Wert.
Gibt es eine Bezugspflege?
In unserem Pflegekonzept ist die Gewährleistung einer Bezugspflege und die individuelle Betreuung nach den Bedürfnissen unserer Bewohner/innen fest verankert. Die pflegerische Betreuung ist eine sehr persönliche Angelegenheit und wir möchten, dass sich unsere Bewohner diesbezüglich im Schutz Ihrer Intimsphäre wohl bei uns fühlen. Aus diesem Grund stehen jedem Bewohner eine feste Pflegefachkraft und eine feste Pflegehilfskraft als Bezugspersonen zur Verfügung. Durch dieses Konzept erhalten die Bezugspflegekräfte einen engen Bezug zum Bewohner und kennen die individuellen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen.
Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?
In den Pflegeeinrichtungen der Caritas Altenhilfe wird der Alltag der Bewohner/innen u. a. auch durch das Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten strukturiert. Die inhaltliche Ausrichtung der Angebote ist von Haus zu Haus unterschiedlich und nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner/innen ausgerichtet. Jedes Haus bietet in der Regel jeweils ein Angebot am Vormittag und am Nachmittag an. Alle Aktivitäten werden auf einer großen Informationstafel in den Häusern bekannt gegeben. Die Aktivitäten beinhalten auch spezielle Angebote, wie z. B. Kraft-Balance-Training oder die Stärkung der Alltagskompetenz. Informationen zu den regelmäßig durchgeführten Aktivitäten erhalten Sie in jedem unserer Häuser.
Was wird speziell für demente Bewohner angeboten?
In unseren Einrichtungen werden dementiell erkrankte Bewohner integrativ betreut. Die Betreuung legt einen starken Fokus auf die Stärkung der Alltagskompetenz. Gerade im Umgang mit demenzkranken Menschen ist die Zusammenarbeit mit den Angehörigen sehr wichtig, um aus der Bewohnerbiografie heraus eine individuelle und persönliche Alltagsgestaltung ermöglichen zu können. Viele Einrichtungen bieten therapeutische tiergestützte Angebote. Der Umgang mit Tieren wirkt sich auf das Wohlbefinden gerade bei Bewohnern mit einer demenziellen Erkrankung oft sehr positiv aus. Einige Einrichtungen bieten wohnbereichsübergreifende Tagesgruppen für Bewohner/innen mit Demenz an.
Gibt es bestimmte Besuchszeiten?
Unsere Einrichtungen unterliegen keiner Besuchszeitenregelung. Angehörige haben in unseren Senioreneinrichtungen die Möglichkeit, ihre pflegebedürftigen Angehörigen jederzeit zu besuchen. Uns ist daran gelegen, dass sich die Angehörigen unserer Bewohner/innen einbringen und durch Ihre Anteilnahme den Pflegeheimalltag mitgestalten. Wir möchten unseren Bewohner/innen damit auch ermöglichen, weiterhin aktiver Bestandteil der Familie zu sein.
Während der Zeit der Pandemie unterliegen die Heime strengen Verordnungen zur Infektionsprophylaxe, deswegen kann es im Moment zu besonderen Maßnahmen bei der Besuchsregelung kommen, die Ihnen in der Einrichtung mitgeteilt werden.
Ist nachts eine Betreuung der Bewohner/innen gesichert?
Die pflegerische Betreuung unserer Bewohner/innen ist durch ein 3-Schichten-System rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet.
Wie ist die ärztliche Versorgung in den Einrichtungen?
Wir arbeiten mit Haus- und Vertragsärzten im Bereich der Allgemeinmedizin sowie der medizinischen Fachrichtungen zusammen.
Verfügt die Einrichtung über eine eigene Küche?
In vielen unserer Einrichtungen gibt es eine Zentralküche. Alle Einrichtungen verfügen über Etagenküchen zur Zubereitung kleiner Speisen. Die Zentralküchen versorgen ihr eigenes Haus wie auch die Pflegeeinrichtungen der Caritas-Altenhilfe in der regionalen Nachbarschaft mit täglich frisch gekochtem Essen. Wir verwenden keine Convenience-Produkte.
Gibt es auch Schonkost?
Die Pflegeeinrichtungen der Caritas Altenhilfe GGmbH bieten Vollkost und leichte Vollkost an. Auf individuelle z. B. krankheitsbedingte Bedürfnisse wie Diabetes oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten etc. kann die Küche selbstverständlich eingehen.
Servicewohnen
Muss ich katholisch sein, um in ein Seniorenwohnhaus der Caritas einziehen zu können?
Grundsätzlich heißen wir alle Menschen willkommen, unabhängig von Ihrer Konfession und Ihrer Nationalität. In unseren Einrichtungen werden christliche Werte aktiv gelebt – insofern ist es wichtig, dass Sie mit unserer christlichen Ausrichtung einverstanden sind. Die seelsorgerliche Begleitung in unseren Häusern können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Überzeugungen in Anspruch nehmen.
Gibt es Voraussetzungen für den Einzug in das Servicewohnen?
Das Angebot des Servicewohnens richtet sich an Seniorinnen und Senioren mit beginnendem Pflege- und Unterstützungsbedarf, die in der eigenen Wohnung und zudem in einer aktiven und sozialen Hausgemeinschaft leben möchten. Es sollte gezieltes Interesse an den Angeboten des Servicewohnens bestehen und die sichere Versorgung durch die Caritas Sozialstationen gewünscht sein.
Wie setzt sich die Miete der Wohnung zusammen und wie hoch ist diese?
Die Kosten sind abhängig vom Haus und von der Wohnungsgröße. In unseren Caritas-Seniorenwohnhäusern sind in den Wohnungspreisen der Betriebs- und Heizkostenvorschuss und die Pauschale für unsere Serviceangebote bereits berücksichtigt. In den meisten Häusern gibt es dazu eine Vorauszahlung für Schönheitsreparaturen. Mietkostenbeispiele finden Sie im Hausflyer.
Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
Zusätzlich zu den Kosten der Wohnung müssen Sie noch Ihren persönlichen Stromverbrauch und Ihre Telefon- und Internetgebühren einberechnen. Wollen Sie das Kabelfernsehen nutzen, benötigen Sie hierfür ebenso einen eigenen Vertrag.
Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein?
Für den Einzug in eines unserer Caritas-Wohnhäuser im Land Brandenburg oder in Mecklenburg-Vorpommern sowie im Seniorenzentrum St. Konrad in Berlin benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. In allen weiteren unserer Berliner Häuser benötigen Sie keinen Wohnberechtigungsschein.
Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?
Die aktuellen Angebote sind von Haus zu Haus unterschiedlich und orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner/innen (z. B. Gedächtnistraining, Sturzprophylaxe, Kreativgruppen, Sitztanz, Gymnastik, etc.). Die Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, die Selbständigkeit zu fördern und soziale Kontakte und die Teilnahme am Gemeinschaftsleben zu stärken. Sie werden durch die Mitarbeiter/innen im Servicewohnen, durch Honorarkräfte oder Ehrenamtliche angeleitet.