Das Seniorenzentrum St. Konrad ist von Marktplatz und dem Griechischen Park nur einen Katzensprung weit entfernt.
Gleich neben dem Eingang ins Zentrum bietet die Caféteria ein gemütliches Plätzchen, um mit Angehörigen oder Nachbarn zu plaudern. Vom Vorderhaus aus erreicht man die Räumlichkeiten des Seniorenheim über ein beschauliches Parkrondell. Auf 3 Etagen, inklusive Erdgeschoss, verteilen sich insgesamt 89 Pflegeheimplätze. Alle Etagen sind bequem über geräumige Fahrstühle erreichbar. Im Herzen jeder Wohnetage befindet sich ein gemütlicher Gemeinschaftsraum mit angeschlossener Wohnküche. Hier ist Raum für gemeinsames Backen, Essen und geselliges Beisammensein.
- Hochqualifizierte Pflege und Betreuung
- enge Kooperation mit Ärzten, Physiotherapeuten, Logopäden und Apotheken
- abwechslungsreiche saisonale Küche
- Zimmer- und Wäschereinigung
- Angebote für Freizeitaktivitäten und Gesundheitsvorsorge
- Gottesdienste und seelsorgerlichen Beistand nach Wunsch
- individuelle Beratung und Hilfe bei Alltagsproblemen
- Feste und Ausflüge
- Vermittlung von Dienstleistungen, z. B. Friseur, Fußpflege, Bekleidungsverkauf
Was kostet die vollstationäre Pflege?
Die monatlichen Kosten für die Pflege setzen sich aus dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und den Leistungen der Pflegeversicherung zusammen. Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad eine feste Zulage. Der EEE umfasst die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten und gilt unabhängig vom Pflegegrad für alle Bewohner*innen einheitlich.
Die weiteren Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt, sondern als Eigenanteil zusätzlich zum EEE hinzugerechnet.
Der Eigenanteil, ohne Berücksichtigung §43c SGB XI, beträgt derzeit bei 30,42 Tagen (ab Pflegegrad 2):
Pflegegrade | Einzelzimmer (EZ) |
Doppelzimmer (DZ) |
2 - 5 |
|
|
Ihr monatlicher Eigenanteil |
3.953,09 € |
3.881,60 € |
Stand: Juni 2025
Darin enthalten: EEE, Ausbildungsumlagen, Unterkunft, Verpflegung, Investitionen
Weiterer Zuschlag der Pflegekasse - je nach Aufenthaltsdauer
Seit dem 1. Januar 2022 wird der einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) gemäß § 43c SGB XI durch prozentuale Zuschüsse der Pflegeversicherung entlastet. Diese Zuschüsse sind abhängig von der Verweildauer in der stationären Pflegeeinrichtung und werden zusätzlich zu den regulären Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
Der o.g. Betrag verringert sich demnach wie folgt:
Staffelung der Zuschüsse | Ihr EZ-Eigenanteil (bei 3.953,09 €) |
Ihr DZ-Eigenanteil (bei 3.881,60 €) |
Im 1. Jahr (15%) | 3.561,35 € | 3.489,87 € |
Im 2. Jahr (30%) | 3.169,62 € | 3.098,13 € |
Im 3. Jahr (50%) | 2.647,31 € | 2.575,82 € |
Ab dem 4. Jahr (75%) | 1.994,41 € | 1.922,93 € |
Beispiel:
Bei einem EZ-Eigenanteil von 3.953,09 € reduziert sich dieser im 2. Jahr Ihres Aufenthaltes in unserer vollstationären Pflege um 30 %, sodass 3.169,62 € zu zahlen sind.
Der Eigenanteil, der nicht selbst erbracht werden kann, wird ggf. vom Sozialhilfeträger übernommen. Wir beraten Sie gerne.