Pflegebedürftig sind laut Gesetz
diejenigen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb Hilfebedarf haben.
Um eine Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag für einen Pflegegrad ein.
Der Antrag kann von einem Angehörigen, vom
Pflegebedürftigen selber, mit Hilfe unserer Pflegedienste oder gemeinsam
mit dem
Hausarzt eingereicht werden. Anträge bekommen Sie
bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse (vor Ort, per Post oder per Internet).