Lockdown zum Jahreswechsel – Caritas Altenhilfe will Bewohner*innen in ihren Seniorenheimen mit zusätzlichen Maßnahmen schützen
Am 13.12.2020 haben Bund und Länder beschlossen, dass die vulnerable Risikogruppe der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen nochmals besonderen Schutz benötigen. Für die Dauer des Lockdown über den Jahreswechsel sollen Antigen-Schnelltests für das Personal in Pflegeheimen mehrmals pro Woche verpflichtend werden. Bei hoher Inzidenz soll auch für Besucher*innen und externe Personen vor dem Zutritt in eine Pflegeeinrichtung eine Testpflicht bestehen. "Die in der Testverordnung vom 15.10.20 verankerte Freiwilligkeit sich testen zu lassen, ist damit aufgehoben", erklärt Geschäftsführerin Bärbel Arwe, "das muss allen klar sein."
Die Testverordnung macht den Pflegeeinrichtungen bezüglich der Durchführung von Tests eindeutige Vorgaben: Die Tests dürfen nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden und der Einsatz von Antigen-Schnelltests ist nur für Personen ohne Symptomatik, die auf eine SARS-CoV2-Infektion hinweist, vorgesehen. Ebenso muss bei einem positiven Ergebnis durch den Antigen-Schnelltest umgehend eine Nachtestung mit einem PCR-Test erfolgen. "Das klingt erstmal klar. Unsere Erfahrungen der letzten Wochen zeigen jedoch, dass Bund und Länder die Teststrategie nicht zu Ende gedacht haben", betont Bärbel Arwe. "Die für uns geltenden Vorgaben werden von den zuständigen Gesundheitsämtern nicht anerkannt. Die Umsetzung der Teststrategie landet in der Sackgasse. Leidtragende sind unsere Mitarbeiter*innen, die mit einer deutlichen Mehrbelastung über Wochen umgehen müssen. Verantwortlichkeiten bezüglich der PCR-Nachtestungen sind nicht klar geregelt und werden in der Konsequenz von A nach B geschoben. Hier haben die Landesregierungen nicht berücksichtigt, dass die Kapazitäten an allen beteiligten Schnittstellen schlicht nicht vorhanden sind."
Was bedeutet es, wenn ein positives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests nicht für eine Ergebnissicherheit mit einem PCR-Test überprüft wird? Ein per Schnelltest positiv getesteter Mitarbeiter muss sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben. Diese dauert bei asymptomatischen und leichten Verläufen 10 Tage. Kolleginnen und Kollegen müssen zwischenzeitlich die Arbeit auffangen. Bei einem falschen positiven Ergebnis kann die Quarantäne frühzeitig wieder aufgehoben, die Kollegen entlastet werden. "Wir haben schon einige Personalausfälle aufgrund eines falsch positiven Schnelltest-Ergebnisses erlebt. Oftmals hat es mehrere Tage gedauert, bis der Mitarbeiter einen Termin für einen PCR-Test bekommen hat, bis das Ergebnis aus dem Labor vorliegt, können ebenfalls zwei bis vier Tage vergehen. Der unnötige Personalausfall konnte dadurch nicht verhindert werden.
Der Personalnotstand ist in der Pflege schon lange kein Geheimnis mehr. Es sollte alles daran gesetzt werden, dass die Seniorenheime nicht durch ungeklärte oder nicht ausreichende Strukturen bei den staatlichen Gesundheitsbehörden in solche Engpasssituationen gebracht werden", fordert Arwe. "Landläufig wird davon ausgegangen, dass die Pflege das schon irgendwie hinbekommt. Wir müssen aber ernsthaft anerkennen, dass das Personal die Belastungsgrenze bereits überschritten hat."
Eine weitere Testverpflichtung soll bei hohen Inzidenzen den Besuchspersonen von Senioreneinrichtungen gelten. "Da Besucher und externe Personen ebenso ein Risiko darstellen, das SARS-CoV2-Virus in die Einrichtung zu tragen, ist die Testverpflichtung für Besuchspersonen eine weitere sinnvolle Schutzmaßnahme. Personell wird es uns vor eine große Herausforderung stellen, Angehörige vor jedem Besuch zu testen", betont Alexander Blum, Leiter des Caritas-Seniorenzentrums St. Albertus in Berlin-Hohenschönhausen. Er habe mit seinem Team die Möglichkeiten besprochen. "Wir können für diese Aufgabe niemanden aus den Pflegeteams nehmen, hier muss der Fokus auf der Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner bleiben. Wir werden die Testung von Besuchern zwischen uns im Leitungsteam aufteilen." Die Lösung müssen Timeslots sein, sodass im Viertelstundentakt die Besucher*innen getestet werden können. Die räumliche Schaffung von Wartebereichen würde damit entfallen. "Damit das funktionieren kann, muss jedem Besucher die Testverpflichtung klar sein und die vereinbarte Besuchszeit eingehalten werden. Ebenso müssen die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln auch bei einem negativen Ergebnis des Antigen-Schnelltests weiter akzeptiert und eingehalten werden." Eine große Herausforderung wird diese Zusatzaufgabe an Wochenenden und den bevorstehenden Feiertagen. "Um unseren Bewohner*innen und Bewohnern auch den Weihnachtsbesuch unter diesen Voraussetzungen möglich zu machen, wäre Unterstützung von außen eine große Hilfe. Die Senatsverwaltung hat uns gerade informiert, dass in Berlin 16 mobile Testteams unterwegs sein werden. Ob wir für die Feiertage hier noch Kapazitäten ergattern können, bleibt zu hoffen."