Einsatz von Antigen-Schnelltests in den Pflegeheimen und der häuslichen Pflege der Caritas im Erzbistum Berlin
Antigen-Schnelltest SARS-CoV2Adobe Stock
"Trotz des starken Anstiegs der Infektionszahlen können wir uns kein erneutes generelles Besuchsverbot in unseren Seniorenheimen vorstellen. Die psychischen Belastungen durch eine soziale Isolierung sind für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einfach zu groß" betont Geschäftsführerin Bärbel Arwe. "Die Schnelltests bieten die Chance, Infektionen schneller zu erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren. Auf eine Isolation mit einem prophylaktischen Charakter können wir dann hoffentlich verzichten."
Im Erzbistum Berlin versorgt die Caritas Altenhilfe gGmbH mit 2.070 Mitarbeitenden 1.100 Bewohner*innen in den 14 stationären Pflegeeinrichtungen und 3.800 Kund*innen der 18 Sozialstationen. Das Testkonzept sieht vor allem eine regelmäßige Testung der Mitarbeitenden und der Klient*innen vor. Die Geschäftsführerin erklärt: "Durch die Schnelltests können wir unseren Teams in unseren Seniorenheimen, Tagespflegen und in der ambulanten häuslichen Versorgung eine erhöhte Sicherheit vor einer Infektion geben. In den Seniorenheimen können wir das Risiko für ein Infektionsgeschehen weiter reduzieren und gleichzeitig den Bewohner*innen eine Alltagsnormalität und soziale Kontakte erhalten."
In den 14 stationären Pflegeeinrichtungen wird mit einem wöchentlichen Antigen-Test bei Mitarbeiter*innen und anlassbezogen bei Bewohner*innen geplant. "Der Test ist selbstverständlich freiwillig," sagt Arwe. "Uns ist es wichtig auch gerade unseren Mitarbeitern zu ermöglichen, ihren Anspruch auf einen Test wahrnehmen zu können, um Sicherheit zu erhalten und ihre wichtige Arbeit in der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen weiter leisten zu können." In Zahlen bedeutet dies, dass alleine für die Seniorenheime und Tagespflegen pro Monat 10.000 Tests benötigt werden. Pflegeeinrichtungen haben laut Verordnung die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Einweisung die Tests in Eigenverantwortung durchzuführen. Neben den organisatorischen Herausforderungen werden personelle Ressourcen benötigt und Materialkosten für die Schutzkleidung in erheblichem Umfang ausgelöst. Bei 1.000 Tests ist davon auszugehen, dass für die Durchführung eine Vollzeitstelle an personeller Kapazität bereitstehen muss. Die Verordnung sieht vor, dass die Beschaffungskosten der Tests von den Krankenkassen übernommen werden. "Unklar ist aber für uns, wie die Personalkosten zur Umsetzung der Tests finanziert werden. Für Arztpraxen sieht die Verordnung beispielsweise eindeutig eine Refinanzierung vor. Für Pflegeeinrichtungen hingegen nicht."
Von generellen Tests bei besuchenden Personen will die Caritas Altenhilfe zunächst absehen. Arwe begründet: "Besuchspersonen müssen sich laut Verordnung weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln halten und eine Alltagsmaske und einen Schutzkittel beim Besuch ihres pflegebedürftigen Angehörigen tragen. Diese Schutzmaßnahmen sind wie bisher zur Vermeidung einer Infektion wirksam. Wir würden für Besucher nur in Einzelfällen eine Testung vorsehen."