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Zwei Damen stehen vor einem Geschirrregal und gelber Tapete.  / Foto: Hagedorn
Dame mit Hut steht vor einer Bildergalerie.  / Foto: Hagedorn
Alter Herr liest in einem aufgeklappten Buch.  / Foto: Hagedorn
Bewohner betrachtet im Spiegel seine Modellschiffe.  / Foto: Hagedorn
Bewohnerin steht im Vordergrund in der Sonne, im Hintergrund unscharf weitere Senioren.  / Foto: Hagedorn
Bewohnerin steht vor ihrer Staffelei und malt ein Bild.  / Foto: Hagedorn
Dame sitzt lachend in einem roten Sessel vor Blumentapete.  / Foto: Hagedorn
Vier Senioren und Seniorinnen sitzen auf dem Sofa in gemütlicher Runde.  / Foto: Hagedorn
Bewohner präsentiert seine selbst erstellten Handpuppen.  / Foto: Hagedorn
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Überbrückend & erholsam

Verhinderungspflege

„Was ist, wenn meine Angehörigen einmal ausfallen?“ Auch Pflegende brauchen Urlaub, sind auf Dienstreise, kommen ins Krankenhaus oder sind manchmal anderweitig verhindert. Für diese Fälle ist die Verhinderungspflege da. Sie hilft Engpässe zu überbrücken oder verschafft Pflegenden eine regelmäßige Auszeit.

Dame in ihrer Wohnküche mit Pflegerin.Dame in ihrer Wohnküche mit Pflegerin.

Wenn Sie sich um Ihre Angehörigen Sorgen machen, weil diese Sie pflegen und sich nicht trauen, auch einmal frei zu machen, wenn Sie ein eher ungutes Gefühl haben, jemanden aus dem Verwandten- und Freundeskreis um Hilfe zu bitten und sich fragen, wer überhaupt aushelfen kann, ist die Verhinderungspflege genau richtig.

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige sich eine Zeitlang nicht um die Pflege kümmern können. Unsere Sozialstationen kommen stundenweise zu Ihnen, um Sie mit allem zu versorgen, was Sie brauchen, angefangen bei Ihren Medikamenten über die Körperpflege bis hin zum Gespräch. Unbekannte werden schnell zu vertrauten Gesichtern, halten Ihren Angehörigen den Rücken frei und sind Ihnen eine Hilfe. Für eine Pflege bei Tag und Nacht ziehen Sie doch zu uns, wenn Sie mögen! Eine andere Umgebung, Abwechslung und Gesellschaft lassen auch für Sie ein gewisses Urlaubsgefühl aufkommen. Und Ihre Familie fährt entspannt in die verdienten Ferien, wenn sie sicher sein kann, dass Sie es mit der Verhinderungspflege gut haben.
Die Pflegekasse sieht Auszeiten für pflegende Angehörige vor und stellt jährlich Geld für längere oder regelmäßige Pausen bereit. So lassen sich persönliche Interessen und Hobbys weiter wahrnehmen oder Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren.

Probieren Sie es gleich aus oder besuchen Sie uns vorab, um uns kennen zu lernen! Ob bei Ihnen zu Hause oder in einem unserer Häuser, wir freuen uns darauf, für Sie zu sorgen.

  • Ambulante Verhinderungspflege
  • Stationäre Verhinderungspflege
Ambulante Verhinderungspflege

Wenn Ihre Pflegeperson selbst einmal krank ist, anderen Verpflichtungen nachkommen muss oder als Ausgleich ein regelmäßiges Hobby pflegen möchte - sprich zeitweilig Ihre Pflege nicht durchführen kann, übernehmen die Pflegekräfte unserer Caritas-Sozialstationen gerne die Pflege nach Ihren Wünschen. Wie Sie möchten, kommen wir zu Ihnen nach Hause: stunden-, tage-, oder wochenweise.

Wichtiges auf einen Blick:

  • Bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI handelt es sich um einen Kostenerstattungsanspruch "kraft Gesetz". Ein vorheriger (schriftlicher) Antrag auf Gewährung der Verhinderungspflege oder eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht erforderlich (mitunter aber ratsam). Zur Erstattung der in Anspruch genommenen Leistungen muss ein Antrag durch den Pflegebedürftigen erfolgen.
  • Leistungen der Verhinderungspflege können erstattet werden, sofern Sie mindestens seit sechs Monaten von Ihrer Pflegeperson gepflegt werden. (Nachweis: Pflegeeinstufung oder Attest des Arztes, das schon vor Pflegeeinstufung die Versorgung erfolgte).
  • Die Pflegekassen übernehmen die Kosten bis zu 6 Wochen pro Jahr.
  • Bei Inanspruchnahme einer stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld von den Pflegekassen weitergezahlt. Der Zeitraum wird nicht auf die Höchstdauer von 6 Wochen angerechnet.
  • Die Kostenübernahme durch die Pflegekassen beträgt pro Kalenderjahr 1.774 Euro. Sofern Sie noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, kann der Betrag um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2 418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
  • Eine Kombination von Verhinderungspflege und Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI ist möglich, d. h. zusätzlich zu den mit Ihrer Sozialstation vereinbarten Pflegeleistungen, kann diese auch im Rahmen der Verhinderungspflege die Verrichtungen tätigen, die ihre Pflegeperson normalerweise ausführt.

Wir beraten Sie kostenlos und übernehmen gern alle Formalitäten.

Die Ansprechpartner der Caritas-Sozialstation in Ihrer Nähe finden Sie HIER.

Stationäre Verhinderungspflege

Wenn Ihr pflegender Angehöriger mal in den Urlaub oder zur Kur fahren möchte, auf Dienstreise oder selbst ins Krankenhaus muss, Sie aber auf eine Pflege und Betreuung rund um die Uhr angewiesen sind, kommen Sie doch für diesen Zeitraum in eines unserer Seniorenheime mit Verhinderungspflege. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wohnen Sie in einem unserer Zimmer mit Vollverpflegung und können alle Angebote im Haus nutzen, während wir Sie pflegen.

Wichtiges auf einen Blick:

  • Bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI handelt es sich um einen Kostenerstattungsanspruch "kraft Gesetz". Ein vorheriger (schriftlicher) Antrag auf Gewährung der Verhinderungspflege oder eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht erforderlich (bei einem stationären Aufenthalt aber ratsam). Zur Erstattung der in Anspruch genommenen Leistungen muss ein Antrag durch den Pflegebedürftigen erfolgen.
  • Leistungen der Verhinderungspflege können erstattet werden, sofern Sie mindestens seit sechs Monaten eine Pflegeeinstufung haben und von Angehörigen gepflegt werden.
  • Die Pflegekassen übernehmen die Kosten pro Jahr bis zu 1.774 Euro bis zu 6 Wochen pro Jahr.
  • Zusätzlich können bis zu 806,00 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgewendet werden, um diesen Betrag und die damit verbundene Dauer der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2 418 Euro aufzustocken.
  • Bei Empfängern von Pflegegeld tritt die Leistung der Verhinderungspflege grundsätzlich an die Stelle des Pflegegeldes, d.h. ein gleichzeitiger Bezug von Pflegegeld und eine Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ist grundsätzlich ausgeschlossen. Lediglich für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Eine Ausnahme ist die stundenweise Verhinderungspflege, siehe Information zur ambulanten Verhinderungspflege.

Wir beraten Sie kostenlos und übernehmen gern alle Formalitäten.

Die Ansprechpartner in unseren Seniorenheimen mit Verhinderungspflege sind nachfolgend aufgeführt. 
Mitunter ist auch die stationäre Verhinderungspflege in der Kurzzeitpflege möglich. Die Ansprechpartner in unseren Kurzzeitpflegeeinrichtungen finden Sie HIER.

Seniorenheime mit stationärer Verhinderungspflege in Berlin

Verhinderungspflege im Caritas-Seniorenheim St. Albertus

Sonnige Panoramaansicht der historischen Hausfassade

Adresse:​​​​

​Degnerstraße 22
13053 Berlin-Hohenschönhausen

 


Kontakt:

Alexander Blum
Tel. 030 97997-0
Email: albertus@caritas-altenhilfe.de

 

 Kosten pro Tag:


 Pflegegrade      

Pflegeentgelt           


Aufenthaltstage
finanziert durch die
Pflegeversicherung 
   

 1
 90,00 €
 eigenfinaziert
 2 - 5
 90,00 €  20,2 Tage

 

 Ihr täglicher Eigenanteil beträgt bei Pflegegrad 2 - 5
 im Einzelzimmer 40,00 €
 im Doppelzimmer 34,38 €

(für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen)

Stand: Januar 2019

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 - 5 das Pflegeentgelt bis zu 1.612 €.


 

Verhinderungspflege im Caritas-Seniorenzentrum St. Johannes Berlin

Sommerfest in der schönen geschützten Gartenanlage des Seniorenzentrums.

Adresse:

 Wilhelmstraße 122
10963 Berlin-Kreuzberg



Kontakt:

Heike Erenberg
Tel. 030 263932-0
Email: Johannes.Berlin@caritas-altenhilfe.de

 

 Kosten pro Tag:


 Pflegegrad       

 Pflegeentgelt                                


Aufenthaltstage
finanziert durch die
Pflegeversicherung     

 1  90,00 €
 Eigenfinanzierung
 2  90,00 €  17 Tage
 3  90,00 €  17 Tage
 4  90,00 €  17 Tage
 5  90,00 €  17 Tage

 

Ihr täglicher Eigenanteil beträgt bei Pflegegrad 2 - 5
Einzelzimmer 37,07 €
Doppelzimmer 35,58 €

(für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen)

Stand: Juni 2023

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 - 5 das Pflegeentgelt bis zu 1.612 €.


 

Verhinderungspflege im Caritas-Seniorenheim St. Josef Berlin

Fassade mit Schriftzug des Seniorenheim St. Josef mit Norbertkirche im Vordergrund.

Adresse:

 Dominicusstraße 13A
10823 Berlin-Schöneberg


 

 

Kontakt:
Izabela Naszke
Tel. 030 787918-0
Email: josef.berlin@caritas-altenhilfe.de

 Kosten pro Tag:


 Pflegegrad       

 Pflegeentgelt                                       


Aufenthaltstage
finanziert durch die
Pflegeversicherung     

 1 110 € 17 Tage
 2 110 € 17 Tage
 3 110 € 17 Tage
 4 110 € 17 Tage
 5 110 €
17 Tage

 Ihr täglicher Eigenanteil beträgt bei
 Pflegegrad 2 - 5                           42,37 € 

 

(für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen)

Stand: Januar 2025

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 - 5 das Pflegeentgelt bis zu 1.612 € je Kalenderjahr.

Mutter und Tochter schauen sich Urlaubsbilder an

Verhinderungspflege ist für Sie genau richtig, wenn

  • Ihre Pflegeperson durch Krankheit oder Krankenhausaufenthalt verhindert ist, 
  • Ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren wollen, 
    dringende Erledigungen machen müssen oder mal ins Theater oder zum Friseur gehen möchten,
  • Ihre Wohnung bedarfsgerecht umgebaut werden muss und Ihre Pflege während des Umbaus in Ihrer Wohnung nicht möglich ist.
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Information

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