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Zwei Damen stehen vor einem Geschirrregal und gelber Tapete.  / Foto: Hagedorn
Dame mit Hut steht vor einer Bildergalerie.  / Foto: Hagedorn
Alter Herr liest in einem aufgeklappten Buch.  / Foto: Hagedorn
Bewohner betrachtet im Spiegel seine Modellschiffe.  / Foto: Hagedorn
Bewohnerin steht im Vordergrund in der Sonne, im Hintergrund unscharf weitere Senioren.  / Foto: Hagedorn
Bewohnerin steht vor ihrer Staffelei und malt ein Bild.  / Foto: Hagedorn
Dame sitzt lachend in einem roten Sessel vor Blumentapete.  / Foto: Hagedorn
Vier Senioren und Seniorinnen sitzen auf dem Sofa in gemütlicher Runde.  / Foto: Hagedorn
Bewohner präsentiert seine selbst erstellten Handpuppen.  / Foto: Hagedorn
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Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle bei Rechtsverstößen

Eine unumstößliche Grundlage unseres Selbstverständnisses und unserer täglichen Arbeit ist rechtskonformes, angemessenes und integres Verhalten unserer Führungs- und Aufsichtsgremien sowie unserer haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Beobachten oder Erleben Klientinnen und Klienten oder Mitarbeitende rechtswidrige Abläufe, haben sie die Möglichkeit der Meldung über unser Hinweisgebersystem.

  • Darunter fallen strafrelevante Vorfälle wie zum Beispiel
  • Diebstahl, Betrug oder Bestechlichkeit,
  • über Verstöße gegen das Steuerrecht, das Arbeitsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz,
  • gegen den Datenschutz, gegen Vorschriften der Satzung oder gegen interne Verhaltensrichtlinien oder
  • Vorfälle aus dem Bereich der sexualisierten Gewalt.

Entsprechend des Hinweisgeberschutzgesetzes und zur Wahrung höchstmöglicher Vertraulichkeit, Objektivität und Rechtskonformität haben wir für die Entgegennahme von Hinweisen einen Dienstleister, die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft (cdg), beauftragt. Hinweise können über das System auch anonym erfolgen.

Im Sinne des Gesetzes sorgen wir mit dem System für einen bestmöglichen Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten und wahren die Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für die Betroffenen, bis der Verstoß bewiesen ist.

Wie erfolgt die Meldung

Die Meldeplattform erreichen Sie unter:

www.sicher-melden.de/0576

Bitte formulieren Sie die Meldung so konkret wie möglich: Wer?, Was?, Wann?, Wie?, Wo?

Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG erhalten Sie nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.

Gemäß § 17 Abs. 2 HinSchG erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung, die in der Regel die ergriffenen Folgemaßnahmen und dessen Gründe dafür umfasst.

Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit auf der Meldeplattform nachverfolgen.

Ansprechpartner:

Sollten Sie Fragen zur Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der Plattform oder auch zur Vertraulichkeit haben bzw. einen telefonischen Kontakt wünschen, können Sie sich gerne direkt an den Dienstleister für das Hinweisgebersystem, die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft cdg, wenden.

Telefon: 05251 889 - 0128

E-Mail: hinweisgeberschutz@caritas-cdg.de

Externe Meldestelle:

Haben Sie das Bedürfnis, Ihr Anliegen einer organisationsfernen Meldestelle vorzutragen, können Sie sich jederzeit an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz wenden.

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Information

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