Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und die landespolitischen Verordnungen ermöglichen wieder den Besuch unserer Tagespflegen. Auch hier gilt es, die aktuellen Auflagen zu erfüllen und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen sicherzustellen.
Wir freuen uns, Sie in dem für unsere Einrichtungen möglichen Rahmen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Allgemeiner Hinweis zur Infektionsgefahr!
Bei einem Aufenthalt in der Tagespflege besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, aufgrund von Kontakten verschiedener Menschen in der Tagesgruppe. Mit unseren Hygienemaßnahmen versuchen wir die Gefahr zu reduzieren.
Ab wann ist die Tagespflege geöffnet?
Die Tagespflegen sind derzeit in einem eingeschränkten Betrieb geöffnet. Dies richtet sich nach den aktuellen Verordnungen der Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Sobald es einen Infektionsfall gibt, wird die Einrichtung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt geschlossen.
Berlin: Notbetreuung bis zu 50% (in Ausnahmen bis zu 75%) der sonstigen Platzzahl.
Brandenburg: langsamer Beginn des Regelbetriebes unter Einhaltung der Abstandregeln; Gruppengröße entsprechend der räumlichen Gegebenheiten.
Mecklenburg-Vorpommern: Der Besuch von bis zu 5 Tagesgästen ist möglich.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Möglichkeit einer Betreuung wenden?
Unsere Leitungen der Tagespflegen sind Ihre Ansprechpartner*innen und können Ihnen alle wichtigen Informationen zum Besuch der Tagespflege geben. Zu den Kontaktinformationen.
Werde ich abgeholt?
Ähnlich wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln besteht ein höheres Infektionsrisiko bei einem gemeinsamen Transport zur Tagespflege durch unseren Fahrdienst. Sofern Sie keine Möglichkeit haben, Ihre*n Angehörige*n selbst zur Tagespflege zu bringen und abzuholen steht Ihnen der Fahrdienst zur Verfügung. Dieser hält selbstverständlich die Hygieneregeln ein. Von jedem Fahrgast ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen für meinen Besuch?
Der Gast muss unbedingt frei von Krankheitsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Halsschmerzen sein und sich an die allgemein geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen halten.
Er darf in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person gehabt haben.
Wie sonst auch ist der Besuch der Tagespflege mit der jeweiligen Leitung zu vereinbaren.
Welche Hygiene- und Abstandsregeln sind zu beachten?
Während des Besuches muss ein Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Gästen und ggf. anderen Personen eingehalten werden.
Ein direkter Körperkontakt findet nicht statt, nur bei pflegerischen notwendigen Leistungen.
Eine gründliche Handhygiene bei Ankunft und Verlassen wird unter Anleitung durchgeführt.
Während des Transports durch den Fahrdienst sowie beim Transfer zu den Räumlichkeiten der Tagespflege wird eine Gesichtsmaske bzw. einen Mund-Nasen-Schutz getragen.
Ein Aufenthalt ist nur in den Räumlichkeiten bzw. im Außenbereich der Tagespflege gestattet. Eine Nutzung der Räume unserer angeschlossenen Seniorenheime ist leider zum Schutz der Heimbewohner*innen nicht möglich.
Welche Pflichten haben Gäste?
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Leitung der Tagespflege, falls Sie Krankheitsanzeichen bei sich wahrnehmen. Zusätzlich müssen Sie (ggf. Ihre Angehörigen) einmalig ein Hinweisblatt zur Infektionsgefahr und die Belehrung zu den Hygieneregeln unterschreiben.
Welche Konsequenzen gibt es bei Nichteinhaltung?
Besuche können wir nur bei gleichzeitiger Erfüllung der in den Verordnungen festgelegten Auflagen ermöglichen. Insbesondere bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln müssen wir mit Ihnen bzw. den Angehörigen sprechen, ob zum Schutze aller Gäste und Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres auf den Besuch unserer Tagespflege zu verzichten ist.