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Zwei Damen stehen vor einem Geschirrregal und gelber Tapete.  / Foto: Hagedorn
Dame mit Hut steht vor einer Bildergalerie.  / Foto: Hagedorn
Alter Herr liest in einem aufgeklappten Buch.  / Foto: Hagedorn
Bewohner betrachtet im Spiegel seine Modellschiffe.  / Foto: Hagedorn
Bewohnerin steht im Vordergrund in der Sonne, im Hintergrund unscharf weitere Senioren.  / Foto: Hagedorn
Bewohnerin steht vor ihrer Staffelei und malt ein Bild.  / Foto: Hagedorn
Dame sitzt lachend in einem roten Sessel vor Blumentapete.  / Foto: Hagedorn
Vier Senioren und Seniorinnen sitzen auf dem Sofa in gemütlicher Runde.  / Foto: Hagedorn
Bewohner präsentiert seine selbst erstellten Handpuppen.  / Foto: Hagedorn
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Pflege zu Hause: Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen und wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind laut Gesetz diejenigen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb Hilfebedarf haben.
Um eine Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag für einen Pflegegrad ein. Der Antrag kann von einem Angehörigen, vom Pflegebedürftigen selber, mit Hilfe unserer Pflegedienste oder gemeinsam mit dem Hausarzt eingereicht werden. Anträge bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse (vor Ort, per Post oder per Internet).

Woran sollte man vor der MDK-Begutachtung denken?

Es ist eine gute Idee, in der Zeit vor der MDK Begutachtung ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Darin können Sie festhalten, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen, wann Sie Hilfe benötigen und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Es empfiehlt sich, dass Pflegetagebuch von einer Dauer von etwa zwei Wochen zu führen.

Denken Sie außerdem daran, ärztliche Atteste und vorhandene Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte bereitzuhalten und stellen Sie Medikamente, die Sie benötigen, bereit. Bitten Sie Ihre Pflegeperson bzw. Ihren Pflegedienst, bei der Begutachtung dabei zu sein. Sie geben sicher gerne Auskunft.

Wie läuft die Begutachtung durch den MDK ab?

Mit Hilfe eines standardisierten Fragenkataloges wird ein speziell geschulter Arzt oder eine Pflegefachkraft des MDK Ihren Gesundheitszustand ermitteln. Er wird sich nach aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen erkundigen und danach, bei welchen Dingen Sie im Alltag Hilfe benötigen und welche Sie selbstständig erledigen können. Aus den Pflegezeiten, die Sie täglich benötigen, wird errechnet, in welche Pflegestufe Sie einzuordnen sind.

Der Gutachter wird sein Ergebnis der Pflegekasse mitteilen, welche wiederum Sie benachrichtigen wird. Wurde eine Pflegestufe anerkannt, wird Ihr Antrag nachträglich zum Datum der Antragsstellung bewilligt.

Zu welchen Zeiten findet die Versorgung statt?

Zunächst vereinbaren Sie mit dem ambulanten Pflegedienst je nach Bedarf und Pflegegrad regelmäßige Termine und Zeiten, an denen das Pflegepersonal zu Ihnen nach Hause kommt und Sie betreut. Von 6-22 Uhr können Sie über die Telefonnummer unserer Pflegerufzentrale (Tel.: 030 61 79 79 0) jederzeit eine Pflegefachkraft in Ihrer zuständigen Caritas Sozialstation erreichen.

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