Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 300 € für eine Vollzeitbeschäftigung ist vorhergesehen (ggf. Verpflegung und Unterkunft).Für Freiwillige bis 25 Jahren besteht der Anspruch auf Kindergeld weiter.
Der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Der Bundesfreiwilligendienst ist nicht steuerpflichtig, jedoch ist die Steuerkarte dem Arbeitgeber vorzulegen, bzw. die Identifikationsnummer und die Steuernummer des Mitarbeiters sind zu erfassen.
Der Träger des Freiwilligendienstes ist das Bundesamt.