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Onlineberatung
Sie haben Fragen zur Pflege zu Hause? Sie möchten sich gern über das Wohnen in Seniorenheimen oder Seniorenzentren informieren? Sie suchen eine Betreuung für einen altersverwirrten Angehörigen? Die Onlineberatung Pflege und Wohnen der Caritas ist eine gute erste Anlaufstelle für Ihre Fragen.
Sie werden datensicher (mit SSL-Verschlüsselung) und anonym durch unsere Pflegefachkräfte informiert und beraten. Eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten Sie innerhalb von 2 Werktagen nach Absenden Ihrer Anfrage.
Nutzen Sie unsere Onlineberatung Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Vorab finden Sie eine Sammlung der häufig gestellten Fragen. Vielleicht können wir Ihnen schon an dieser Stelle weiterhelfen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ`s)
FAQ Ambulante Pflege
FAQ Vollstationäre Pflege
FAQ Servicewohnen
weitere Informationen und Links

FAQ's Ambulante Pflege
Was ist ambulante Pflege?
Welche Leistungen bietet die Caritas Sozialstation an?
Bieten die Caritas Sozialstationen spezielle ambulante Angebote und Leistungen für pflegende Angehörige?
Wie läuft die Begutachtung durch den MDK ab?
Was sind die verschiedenen Pflegestufen?
Muss ich die Einstufung durch die Pflegekasse akzeptieren?
Welche Kosten kommen auf mich zu und was davon trägt die Kasse?
Zu welchen Zeiten findet die Betreuung statt?
Was ist die Caritas Pflegerufzentrale?
Was ist das Hausnotrufsystem?
Gibt es spezielle Angebote der Caritas bei Demenz?
Wie finde ich den richtigen Pflegedienst für mich?

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FAQ's Vollstationäre Pflege
Muss man katholisch sein, um in eine Pflegeeinrichtung der Caritas einziehen zu können?
Wie hoch sind die Heimkosten?
Wie hoch ist der Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz, der von dem Pflegebedürftigen geleistet werden muss?
Was ist, wenn die Rente zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht?
Welche Extrakosten können anfallen?
Welche Dokumente benötigt die Einrichtung von Ihnen zum Heimeinzug?
Wann muss der Antrag für Sozialhilfe gestellt werden?
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Wie ist der Personalschlüssel/Fachkräfte-Anteil?
Gibt es eine Bezugspflege?
Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?
Was wird speziell für Demente angeboten?
Gibt es bestimmte Besuchszeiten?
Wie ist die ärztliche Versorgung in den Einrichtungen?
Ist nachts eine Betreuung der Bewohner/innen gesichert?
Verfügen die Einrichtungen über eine eigene Küche?
Gibt es auch Schonkost?

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FAQ's Servicewohnen
Muss man katholisch sein, um in ein Seniorenwohnhaus der Caritas einziehen zu können?
Wie hoch ist die Miete einer Seniorenwohnung?
Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein?
Muss ich bei Einzug eine Kaution hinterlegen?
Kann ich für die Finanzierung des Servicewohnens Wohngeld beantragen?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in ein Caritas-Seniorenwohnhaus einziehen zu können?
Muss ich ausziehen, wenn ich pflegebedürftig werde?
Müssen meine Angehörigen meine Wohnung renovieren?
Welche Leistungen sind im Servicevertrag enthalten?
Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?
Wie lange ist die Kündigungsfrist?

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weitere Informationen und Links

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FAQ Ambulante Pflege
Was ist ambulante Pflege?
Die Besonderheit der ambulanten Pflege besteht darin, dass Pflegeleistungen wie Krankenpflege und Haushaltshilfe in der vertrauten Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden. Die Vorteile sind hierbei, dass der gewohnte Tagesablauf weitestgehend erhalten bleiben kann; eine örtliche Umstellung z. B. wie im Krankenhaus oder Heim entfällt; soziale Kontakte zu Nachbarn etc. können aufrecht erhalten werden – insgesamt wird die allgemeine Verunsicherung des Pflegebedürftigen, die ja meist mit einer Krankheit einhergeht (z. B. nicht mehr so mobil, vergesslich etc.) so gering wie möglich gehalten.
Durch die Caritas Sozialstation wird ein Wohnen und Leben in der vertrauten Umgebung ermöglicht und somit der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, also zum Beispiel einem Pflegeheim vermieden bzw. verkürzt.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Angehörigen bei der verantwortungsvollen Aufgabe, Sie zu pflegen, durch professionelle Hilfe unterstützen und entlasten.

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Welche Leistungen bietet die Caritas Sozialstation an?
Wir bieten grundpflegerische Leistungen, die Versorgung im medizinischen Bereich und hauswirtschaftliche Leistungen an.
Zur Grundpflege gehören pflegerische Hilfen in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Das heißt, wir geben dem Pflegebedürftigen Hilfestellung zum Beispiel beim Waschen, Baden oder Duschen, bei der Nahrungsaufnahme und Zubereitung, aber auch beim An- und Auskleiden, sowie beim Lagern und Betten.
Im hauswirtschaftlichen Bereich helfen wir dem Pflegebedürftigen unter Anderem beim Aufräumen, beim Reinigen der Wohnung, beim Wäsche waschen, der Nahrungszubereitung und beim Einkauf.
Bei der Behandlungspflege führen wir alle ärztlichen Verordnungen wie zum Beispiel Verbandswechsel, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentengabe durch.
Wir vermitteln Ihnen auch gerne weitergehende Hilfen wie zum Beispiel den fahrbaren Mittagstisch, ehrenamtliche Besuchsdienste, ein Hausnotrufsystem, Fußpflege oder Friseurbesuche bei Ihnen zu Hause.
Des Weiteren bieten wir kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an, in denen theoretische Hintergründe und praktische Übungen durch Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen vermittelt werden.

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Bieten die Caritas Sozialstationen spezielle ambulante Angebote und Leistungen für pflegende Angehörige?
Ja. Wenn die pflegenden Angehörigen zum Beispiel durch Urlaub, Kur oder Krankheit für kurze Zeit nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen selbstständig zu versorgen, bieten die Caritas Sozialstationen bei vorhandener Pflegestufe eine vorübergehende ambulante Pflege, auch Urlaubs- und Verhinderungspflege, an. Dadurch ermöglichen wir den pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung. Die Urlaubs- und Verhinderungspflege wird pro Kalenderjahr von der Pflegekasse mit einem Beitrag in Höhe von maximal 1470€ finanziert.
Außerdem haben pflegende Angehörige Anspruch auf einen Rentenbeitrag, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in der Woche betreuen, nicht schon Rente beziehen und nicht Vollzeit arbeiten.
Pflegende Angehörige haben zudem die Möglichkeit, einen kostenlosen Pflegekurs zu belegen, der von der Caritas Sozialstation in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen angeboten wird.
Wie kann ich eine Pflegestufe beantragen und wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist laut Gesetz derjenige, der wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Alltags auf Dauer selbstständig zu bewältigen.
Um eine Pflegestufe zu beantragen, reichen Sie bitte zunächst bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Pflegestufe ein. Der Antrag kann von einem Angehörigen, vom Pflegebedürftigen selber oder gemeinsam mit dem Hausarzt eingereicht werden. Anträge bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse (vor Ort, per Post oder per Internet).
Links zum Herunterladen eines Pflegeantrages:
AOK:
http://www.aok-gesundheitspartner.de
IKK:
http://www.ikk-gesundplus.de
BKK:
http://www.bkk-ihv.de
Barmer:
https://www.barmer.de
Andere:
http://www.vitanet.de
Nach gestelltem Antrag beauftragt die Krankenkasse einen speziell geschulten Arzt oder Pflegefachkraft des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) zu überprüfen, wie hoch Ihr Hilfebedarf ist. Aus dem täglichen Hilfebedarf ergibt sich die Pflegestufe.

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Wie läuft die Begutachtung durch den MDK ab?
Mit Hilfe eines standardisierten Fragenkataloges wird ein speziell geschulter Arzt oder eine Pflegefachkraft des MDK Ihren Gesundheitszustand ermitteln. Er wird sich nach aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen erkundigen und danach, bei welchen Dingen Sie im Alltag Hilfe benötigen und welche Sie selbstständig erledigen können. Aus den Pflegezeiten, die Sie täglich benötigen, wird errechnet, in welche Pflegestufe Sie einzuordnen sind.
Der Gutachter wird sein Ergebnis der Pflegekasse mitteilen, welche wiederum Sie benachrichtigen wird. Wurde eine Pflegestufe anerkannt, wird Ihr Antrag nachträglich zum Datum der Antragsstellung bewilligt.
Tipps für die MDK- Begutachtung
Es ist eine gute Idee, in der Zeit vor der MDK Begutachtung ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Darin können Sie festhalten, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen, wann Sie Hilfe benötigen und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Es empfiehlt sich, dass Pflegetagebuch von einer Dauer von etwa zwei Wochen zu führen.
Ein Beispiel für ein Pflegetagebuch finden Sie auf folgendem Link:
http://www.senioren-fragen.de/pflegetagebuch.html
Denken Sie außerdem daran, ärztliche Attests und vorhandene Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte bereitzuhalten und stellen Sie Medikamente, die Sie benötigen, bereit. Bitten Sie Ihre Pflegeperson bzw. Ihren Pflegedienst, bei der Begutachtung dabei zu sein. Sie geben sicher gerne Auskunft.

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Was sind die verschiedenen Pflegestufen?
Die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) sind erfüllt, wenn Sie täglich circa 90 Minuten lang Hilfestellungen benötigen wovon 2 Tätigkeiten in die Kategorie Grundpflege fallen müssen (dazu gehören Hilfe bei der Körperpflege, beim Toilettengang oder der Mobilität) und mindestens 45 Minuten täglich betragen.
Ein Beispiel:
Eine Dame lebt im eigenen Haushalt. Sie benötigt Hilfe beim Waschen von Intimbereich und Unterkörper. Außerdem kann sie Hosen und Strümpfe nicht allein anziehen. Das Ausziehen klappt abends mühsam aber ohne Hilfe. Einmal wöchentlich wird Hilfe beim Baden benötigt. Drei Mal in der Woche kommt die Tochter, bringt vorgekochtes Essen, kauft ein und macht weitere Hausarbeiten, wie zum Beispiel Wäsche waschen oder die Wohnung reinigen
Hier sind meist die Voraussetzungen für die Stufe I erfüllt.
Die Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit) beginnt, wenn mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Grundpflege und mehrfach in der Woche Hilfe beim Haushalt benötigt wird.
Ein Beispiel:
Ein Herr lebt im Haushalt mit seiner Ehefrau. Er benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich. Teilweise und bei Bedarf vollständige Übernahme beim Waschen des übrigen Körpers, bei Zahnpflege, Kämmen und Ankleiden. Morgens übernimmt das ein Pflegedienst. Das Essen von mundgerecht vorbereiteten Mahlzeiten klappt ohne Hilfe. Getränke müssen eingeschenkt und zum Trinken muss immer wieder aufgefordert werden. Abends übernimmt die Ehefrau teilweise Umziehen und Intimpflege. Es ist umfangreiche Hilfe beim Duschen und Haare waschen nötig. Die hauswirtschaftliche Versorgung, also zum Beispiel der Einkauf, die Reinigung der Wohnung oder das Wäschewaschen ist durch die Ehefrau gewährleistet.
Hier sind meist die Voraussetzungen der Pflegestufe II erfüllt.
In Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) wird eingeordnet, wer täglich 5 Stunden Hilfe benötigt, wobei davon mind. 4 Stunden täglich Hilfe bei der Grundpflege geleistet werden müssen (ein Teil davon auch nachts).
Beispiel:
Eine Dame lebt im Haushalt der Tochter. Sie benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich. Teilweise und bei Bedarf vollständige Übernahme beim Waschen des übrigen Körpers, bei Zahnpflege, Kämmen und Ankleiden. Beim Essen geht die Anleitung oft in die Übernahme über. Mehrmals täglich muss die Dame zur Toilette geführt werden, regelmäßig ein bis zweimal auch in der Nacht. Anschließend ist Intimpflege erforderlich. Bei allen Gängen in der Wohnung muss die Dame begleitet werden. Das Gehen am Rollator ist mühsam und zeitintensiv.
Hier sind meist die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt.

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Muss ich die Einstufung durch die Pflegekasse akzeptieren?
Nein. Wenn Ihr Antrag in eine Pflegestufe abgelehnt wurde oder Sie mit der bewilligten Stufe nicht einverstanden sind, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
Es ist sinnvoll, vorab das Gutachten des MDK bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Nehmen Sie Einsicht in das Gutachten des MDK, damit Sie sich in Ihrem Schreiben darauf beziehen können. Achten Sie darauf, Ihren Widerspruch gut zu begründen.
Um Ihre Chancen zu erhöhen, sollten Sie dem Widerspruch außerdem Ihr Pflegetagebuch, Kopien von Diagnosen und Kopien von ärztlichen Attesten zufügen.

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Welche Kosten kommen auf mich zu und was davon trägt die Kasse?
Grundpflegerische Leistungen aus der Pflegekasse stehen Ihnen zu, wenn Ihnen eine Pflegestufe zugeteilt wurde. Pflegebedürftige können Sachleistungen von ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von monatlich 420€ (Stufe 1), 980€ (Stufe 2) bzw. 1470€ (Stufe 3), in Härtefällen 1918 € in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Härtefall liegt bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor, z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung.
Es ist aber auch möglich, dass der Pflegebedürftige Hilfe von einer Privatperson erhält. Der Pflegebedürftige erhält dann von der Pflegekasse einen Betrag (Geldleistung genannt) von monatlich bis zu 215 € (Stufe 1), 420 € (Stufe 2) bzw. 675 € (Stufe 3). Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung, die sowohl Sach- als auch Geldleistungen beinhaltet. Wer zum Beispiel eine Sachleistung durch einen ambulanten Pflegedienst beantragt, die das von der Pflegekasse zugesprochene Geld nicht ausschöpft, kann sich das übrige Geld auszahlen lassen.
Nachfolgend der Link zum Kostenrechner, der Ihnen dabei hilft, Kosten zu kalkulieren: http://www.caritas-pflegedienste.de/
Wenn Sie Leistungen des ambulanten Pflegedienstes beantragen, die über die Sachleistung hinausgehen, müssen Sie diese selbst zahlen, es sei denn Sie erfüllen die Bedingungen des Bezirksamtes zur finanziellen Unterstützung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich individuell u. a. nach Art und Höhe des Einkommens, vorhandenem Vermögen etc. In jedem Fall lohnt es sich, die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung beim Bezirksamt prüfen zu lassen. Wir beraten Sie gerne zu diesen Fragen.
Sollte beim Pflegebedürftigen eine Behandlungspflege nötig sein, wird diese von der Krankenkasse bezahlt. Jedoch verlangt die Krankenkasse, wie bei allen Leistungen, Zuzahlungen.

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Zu welchen Zeiten findet die Betreuung statt?
Zunächst vereinbaren Sie mit dem ambulanten Pflegedienst je nach Bedarf und Pflegestufe regelmäßige Termine und Zeiten, an denen das Pflegepersonal zu Ihnen nach Hause kommt und Sie betreut. Von 6-22 Uhr können Sie über die Pflegerufzentrale jederzeit eine Pflegefachkraft in Ihrer zuständigen Caritas Sozialstation erreichen. Darüber hinaus haben Sie auch nachts immer die Möglichkeit über die Pflegerufzentrale mit einer Caritas Sozialstation Kontakt aufzunehmen.

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Was ist die Caritas Pflegerufzentrale?
Die Caritas Pflegerufzentrale gewährleistet 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag die Erreichbarkeit für unsere Kunden. Es ist immer eine Pflegefachkraft erreichbar. Wenn ein Notfall vorliegt, wird die Situation geklärt und Hilfe für den Kunden vor Ort organisiert (auch nachts). Bei Personalausfällen wird die Pflege für die Kunden sichergestellt, Kundenwünsche und Pflegeaufträge werden umgehend durch das Pflegepersonal umgesetzt.

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Was ist das Hausnotrufsystem?
Das Hausnotrufsystem ist die „Hilfe auf Knopfdruck“. Es sorgt in Notsituationen für Hilfe, auch wenn die Hilfesuchende Person nicht mehr in der Lage ist, ein Telefon zu benutzen. Ein Druck auf den Knopf des Funksenders, der wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen wird, aktiviert das an der Telefondose angeschlossene Hausnotrufgerät. Es stellt eine direkte Verbindung zur Zentrale des Hausnotrufes her. Das Hausnotrufsystem bietet 24 Stunden Sicherheit, Unabhängigkeit und nimmt die Angst vorm Alleinsein. Die Caritas Sozialstationen kooperieren im Bereich des Hausnotrufsystems mit dem Malteser Hilfsdienst.
In bestimmten Fällen bezahlt die Pflegekasse nach gestelltem Antrag einen Zuschuss zum Hausnotrufsystem.

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Gibt es spezielle Angebote von Caritas bei Demenz?
Der Caritas Verband bietet für demenziell Erkrankte spezielle Betreuungsgruppen an. Ausgebildete Fachkräfte leiten diese Treffen, die demenziell Erkrankten helfen, wieder am Alltag teilzuhaben. Unterstützt werden sie dabei von engagierten Ehrenamtlichen. Einmal die Woche werden die Teilnehmer vom Maltester Hilfsdienst zu Hause abgeholt und zum jeweiligen Gruppenort gebracht.
Die Treffen beginnen mit einem Begrüßungsritual: Das Datum des Tages wird genannt, die einzelnen Gruppenteilnehmer stellen sich vor, nennen ihr Geburtsdatum und ihr Sternzeichen. Anschließend werden Gymnastikübungen mit Luftballons gemacht, die Tageszeitung und das allseits beliebte Horoskop werden gelesen und anschließend wird über die verschiedenen Themen diskutiert. Der weitere Ablauf des Treffens wird bunt gestaltet. Gemeinsam werden verschiedene Aktivitäten gemacht, wie zum Beispiel gedächtnisfördernde Spiele, basteln und singen. Je nach Tagesthema werden Konzentrationsübungen oder Übungen zur Sinneswahrnehmung gemacht, wie zum Beispiel Tasten und Riechen, oder es werden Ausflüge unternommen.
Der Caritas Verband bietet in ganz Berlin insgesamt 10 Betreuungsgruppen an, davon eine interkulturelle Gruppe in Kreuzberg.
Ziel der Betreuungsgruppen ist es, den positiven Aufbau von demenziell Erkrankten zu bewirken, um häufig durch diese Krankheit ausgelöste depressive oder agressive Stimmungen entgegenzuwirken. Die pflegenden Angehörigen werden in der Zeit der dreistündigen Treffen entlastet und haben auch während ihrer Abwesenheit die Gewissheit, dass sich der demenziell Erkrankte in guten Händen befindet und auch während dieser Zeit fachlich verantwortungsvoll betreut wird.
Weiterhin bieten wir ambulant betreute Wohngemeinschaften an, in der mehrere Bewohner leben. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, Gemeinschaftsräume wie Wohnzimmer oder Esszimmer werden von allen gemeinsam genutzt. Hier wohnen Menschen, die nicht mehr alleine wohnen können, aber auch nicht in eine stationäre Einrichtung möchten. Sie wollen so individuell wie möglich leben, aber die Sicherheit haben, Tag und Nacht versorgt zu werden.
Der Caritasverband bietet außerdem Angebote der häuslichen Umgebung an.
Auf Antrag bezahlt die Krankenkasse für demenziell Erkrankte pro Monat einen Grundbetrag von 100€, bei höherem Betreuungsbedarf einen erhöhten Betrag von 200€.

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Wie finde ich den richtigen Pflegedienst für mich?
Caritas-Sozialstation Charlottenburg
Insterburgallee 13a
14055 Berlin
Telefon: (0 30) 3 04 07 27 und (0 30) 3 04 07 28
Fax: (0 30) 3 04 04 46
Caritas-Sozialstation Friedrichshain
Bürohaus "Warschauer Spitze"
Warschauer Straße 32
10243 Berlin Telefon: (0 30) 26 39 80 90

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FAQ Vollstationäre Pflege
Muss man katholisch sein, um in eine Pflegeeinrichtung der Caritas einziehen zu können?
Grundsätzlich heißen wir alle Menschen willkommen, unabhängig von Ihrer Konfession und Ihrer Nationalität. In unseren Einrichtungen werden christliche Werte aktiv gelebt – insofern ist es wichtig, dass Sie mit unserer christlichen Ausrichtung einverstanden sind.
Die seelsorgerliche Begleitung in unseren Häusern können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Überzeugungen in Anspruch nehmen.

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Wie hoch sind die Heimkosten?
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Pflege und Betreuung nach Pflegestufe, Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. Durch die unterschiedliche Größe und Ausstattung unser Caritas-Pflegeeinrichtungen variieren die Kosten für einen Heimplatz von Haus zu Haus. Jedes Seniorenheim wird Sie gerne über die Kostenzusammensetzung eines Heimplatzes informieren.

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Wie hoch ist der Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz, der von dem Pflegebedürftigen geleistet werden muss?
Der Eigenanteil ist die selbst zu finanzierende Betragsdifferenz zwischen den Gesamtkosten eines Heimplatzes und der Bezuschussung nach Höhe der Pflegestufe durch die Pflegekasse. Den zu tragenden Eigenanteil in Ihrer Pflegestufe können Sie im Internet unter www.caritas-altenhilfe.de/angebote/vollstat_pflege.html auf der jeweiligen Seite eines Hauses einsehen.

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Was ist, wenn die Rente zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht?
Sollten Sie durch ein zu geringes Haushaltseinkommen den Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz nicht selbst zahlen können, kann durch Antrag beim Sozialhilfeträger eine ergänzende Finanzierung von dort übernommen werden. Bei der Beantragung helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen unserer Einrichtungen gerne.

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Welche Extrakosten können anfallen?
Grundsätzlich sind Sie durch die Leistung des Eigenanteils in unseren stationären Pflegeeinrichtungen rundum versorgt. Im Eigenanteil enthalten sind: Kosten für die Unterkunft, Essen und Getränke, Betreuung und Pflege rund um die Uhr.
Zusätzliche Kosten entstehen z. B. Friseurbesuche oder ähnliches, Kleidung, Körperpflegemittel sowie für besondere Aktivitäten-/Freizeitangebote oder die Ausgestaltung privater Familienfeiern etc.

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Welche Dokumente benötigt die Einrichtung von Ihnen zum Heimeinzug?
- Kostenübernahme mit Einstufung von den Pflegekassen
- Ärztliches Gutachten, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen. Auszufüllen durch den Hausarzt oder ggf. das Krankenhaus. Das Formular erhalten Sie in unseren Einrichtungen.
- Personalausweis
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Ggf. Bestätigung über die Befreiung von Zuzahlungen
- Ggf. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
- Angeraten wird auch, sich bzgl. der Begräbnisvorsorge zu informieren und der Einrichtung Angaben hierzu zu machen, damit alles nach Ihren Wünschen veranlasst werden kann.

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Wann muss der Antrag für Sozialhilfe gestellt werden?
Sofern Sie wissen, dass Sie in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung einziehen werden, sollten Sie ggf. vorab eine Mitteilung mit einem Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen. Erst mit Eingang des formlosen Antrages dort beginnt der Anspruchszeitraum. Geht Ihr Antrag erst nach Ihrem Heimeinzug beim Sozialhilfeträger ein, ist das Eingangsdatum ausschlaggebend und die Zeit zwischen Einzug und Beantragung wird nicht bezuschusst. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen in unseren Häusern.

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Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist lt. Heimvertrag beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats.

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Wie ist der Personalschlüssel/Fachkräfte-Anteil?
Der Personalschlüssel wird von den Pflegekassen vorgegeben und wird für jedes Bundesland über die Landesrahmenverträge bzw. Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen geregelt. Hierin festgelegt ist auch die Höhe des Fachkräfte-Anteils in einer stationären Pflegeeinrichtung. Es gibt regionale Unterschiede: Berlin (52%), Brandenburg (53%) Mecklenburg-Vorpommern (50%). Viele Seniorenheime der Caritas Altenhilfe GGmbH liegen mit Ihrem Anteil an Fachkräften über dem vorgeschriebenen Wert.
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Gibt es eine Bezugspflege?
In unserem Pflegekonzept ist die Gewährleistung einer Bezugspflege und die individuelle Betreuung nach den Bedürfnissen unserer Bewohner/innen fest verankert. Die pflegerische Betreuung ist eine sehr persönliche Angelegenheit und wir möchten, dass sich unsere Bewohner diesbezüglich im Schutz Ihrer Intimsphäre wohl bei uns fühlen. Aus diesem Grund stehen jedem Bewohner eine feste Pflegefachkraft und eine feste Pflegehilfskraft als Bezugspersonen zur Verfügung. Durch dieses Konzept erhalten die Bezugspflegekräfte einen engen Bezug zum Bewohner und kennen die individuellen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen.

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Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?
In den Pflegeeinrichtungen der Caritas Altenhilfe wird der Alltag der Bewohner/innen u. a. auch durch das Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten strukturiert. Die inhaltliche Ausrichtung der Angebote ist von Haus zu Haus unterschiedlich und nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner/innen ausgerichtet. Jedes Haus bietet in der Regel jeweils ein Angebot am Vormittag und am Nachmittag an. Alle Aktivitäten werden auf einer großen Informationstafel in den Häusern bekannt gegeben. Die Aktivitäten beinhalten auch spezielle Angebote, wie z. B. Kraft-Balance-Training oder die Stärkung der Alltagskompetenz. Informationen zu den regelmäßig durchgeführten Aktivitäten erhalten Sie in jedem unserer Häuser.

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Was wird speziell für Demente angeboten?
In unseren Einrichtungen werden dementiell erkrankte Bewohner integrativ betreut. Die Betreuung legt einen starken Fokus auf die Stärkung der Alltagskompetenz. Gerade im Umgang mit demenzkranken Menschen ist die Zusammenarbeit mit den Angehörigen sehr wichtig, um aus der Bewohnerbiografie heraus eine individuelle und persönliche Alltagsgestaltung ermöglichen zu können. Viele Einrichtungen bieten therapeutische tiergestützte Angebote. Der Umgang mit Tieren wirkt sich auf das Wohlbefinden gerade bei Bewohnern mit einer demenziellen Erkrankung oft sehr positiv aus. Einige Einrichtungen bieten wohnbereichsübergreifende Tagesgruppen für Bewohner/innen mit Demenz an.

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Gibt es bestimmte Besuchszeiten?
Unsere Einrichtungen unterliegen keiner Besuchszeitenregelung. Angehörige haben in unseren Senioreneinrichtungen die Möglichkeit, ihre pflegebedürftigen Angehörigen jederzeit zu besuchen. Uns ist daran gelegen, dass sich die Angehörigen unserer Bewohner/innen einbringen und durch Ihre Anteilnahme den Pflegeheimalltag mitgestalten. Wir möchten unseren Bewohner/innen damit auch ermöglichen, weiterhin aktiver Bestandteil der Familie zu sein.

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Wie ist die ärztliche Versorgung in den Einrichtungen?
Wir arbeiten mit Haus- und Vertragsärzten im Bereich der Allgemeinmedizin sowie der medizinischen Fachrichtungen zusammen.

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Ist nachts eine Betreuung der Bewohner/innen gesichert?
Die pflegerische Betreuung unserer Bewohner/innen ist durch ein 3-Schichten-System rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet.

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Verfügen die Einrichtungen über eine eigene Küche?
In vielen Einrichtungen gibt es eine Großküche. Alle Einrichtungen verfügen über Etagenküchen zur Zubereitung kleiner Speisen. Die Großküchen versorgen ihr eigenes Haus wie auch die Pflegeeinrichtungen der Caritas-Altenhilfe in der regionalen Nachbarschaft mit täglich frisch gekochtem Essen. Wir verwenden keine Convenience-Produkte.

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Gibt es auch Schonkost?
Die Pflegeeinrichtungen der Caritas Altenhilfe GGmbH bieten Vollkost und leichte Vollkost an. Auf individuelle z. B. krankheitsbedingte Bedürfnisse wie Diabetes oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten etc. kann die Küche selbstverständlich eingehen.

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FAQ Servicewohnen
Muss man katholisch sein, um in ein Seniorenwohnhaus der Caritas einziehen zu können?
Grundsätzlich heißen wir alle Menschen willkommen, unabhängig von Ihrer Konfession und Ihrer Nationalität. In unseren Einrichtungen werden christliche Werte aktiv gelebt – insofern ist es wichtig, dass Sie mit unserer christlichen Ausrichtung einverstanden sind.
Die seelsorgerliche Begleitung in unseren Häusern können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Überzeugungen in Anspruch nehmen.

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Wie hoch ist die Miete einer Seniorenwohnung?
Die Kosten sind abhängig von der Wohnungsgröße. Alle Wohnungspreise verstehen sich inklusive Betriebs- und Heizkostenvorschuss sowie der Umlage für Schönheitsreparaturen. Neben dem Mietvertrag schließen Sie noch einen Servicevertrag für unsere unterstützenden Angebote in den Seniorenwohnhäusern ab. Für Einzelpersonen beträgt die Servicepauschale in unseren solitären Wohnhäusern monatlich 60 Euro und für Ehepaare insgesamt 80 Euro. In unseren Seniorenzentren beträgt die Servicepauschale für Einzelpersonen 80 Euro und für Ehepaare insgesamt 120 Euro pro Monat. Die Mietpreise einer Einpersonen-Wohnung liegen beispielsweise je nach Einrichtung zwischen rd. 400 Euro und 580 Euro inklusive Servicepauschale.
Unsere Preise können Sie auf unserer Website unter der jeweiligen Hausinformation einsehen www.caritas-altenhilfe.de/angebote/servicewohnen.html .

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Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
Zusätzlich müssen Sie noch Ihren persönlichen Stromverbrauch und Ihr Telefon bezahlen.

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Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein?
Für den Einzug in eines unserer Seniorenwohnhäuser im Land Brandenburg oder in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

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Muss ich bei Einzug eine Kaution hinterlegen?
In unseren Seniorenwohnhäusern in Berlin und Brandenburg müssen Sie keine Kaution zahlen. Im Servicewohnen in den Seniorenzentren St. Josef in Stralsund und Stella Maris in Heringsdorf wird eine Kaution in Höhe in Höhe von zwei Monatskaltmieten fällig.

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Kann ich für die Finanzierung des Servicewohnens Wohngeld beantragen?
Sie können für die Mietkosten Wohngeld beantragen. Die Servicepauschale wird hier nur in Härtefällen berücksichtigt.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in ein Caritas-Seniorenwohnhaus einziehen zu können?
Das Angebot des Servicewohnens richtet sich an ältere Menschen, die in der Lage sind, ihren Haushalt eigenständig zu führen und die Gemeinschaft und eine aktive Freizeitgestaltung suchen. Sie sollten zum Zeitpunkt des Einzuges noch keine Pflegestufe haben. Wir haben keine Mindestaltersgrenze für den Einzug in unsere Seniorenwohnhäuser; sie sollten jedoch über einen Rentenstatus verfügen.

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Muss ich ausziehen, wenn ich pflegebedürftig werde?
Alle Seniorenwohnhäuser der Caritas Altenhilfe GGmbH arbeiten eng mit den ambulanten Pflegediensten der Caritas-Sozialstationen zusammen. Insofern betreuen die Caritas-Sozialstationen auch pflegebedürftige Bewohner/innen unserer Seniorenwohnhäuser im Rahmen der häuslichen Pflege. Es gibt jedoch Krankheitsbilder, bei denen eine Versorgung dieser Art nicht mehr ausreichend ist. Jedes Seniorenwohnhaus pflegt einen guten Kontakt zu einem Seniorenheim der Caritas Altenhilfe in der Nachbarschaft. Gemeinsam mit den Bewohner/innen und den Angehörigen suchen wir mit unseren Bewohnern in solchen Situationen nach einer besseren Lösung.

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Müssen meine Angehörigen meine Wohnung renovieren?
Nein. Sie ziehen in eine renovierte Wohnung ein und für eine nachfolgende Vermietung wird die Wohnung von uns wieder renoviert.

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Welche Leistungen sind im Servicevertrag enthalten?
Die Grundleistungen unseres Servicevertrages können Sie auf unserer Website www.caritas-altenhilfe.de/angebote/servicewohnen.html unter jeder Hausinformation einsehen.

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Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?
Die inhaltliche Ausrichtung der Angebote ist von Haus zu Haus unterschiedlich und nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner/innen ausgerichtet (z. B. Gedächtnistraining, Literaturgruppen, Kreativgruppen, Sitztanz, Gymnastik im Freien, etc.). Jedes Haus bietet in der Regel jeweils ein Angebot am Vormittag und am Nachmittag an. Der Aktivitätenplan wird in jedem Haus über eine große Informationstafel kommuniziert.

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Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Monats.

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Informationen der Caritas Altenhilfe
Downloads
Anmeldung / Warteliste
download (.doc)
Arztblatt
download (.doc)
Ihre Meinung
download (.doc)
Links:

Caritas
Caritas in Deutschland
www.caritas.de
Diözesancaritasverband für das Erzbistum Berlin
www.caritas-erzbistum-berlin.de
Caritas-Sozialstationen
www.dicvberlin.caritas.de/12180.html
Fahrbarer Mittagstisch
www.dicvberlin.caritas.de/5600.html

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Informationen im Web allgemein
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.potenziale-des-alters.de
Misereor
www.dritteslebensalter.de
Kuratorium Deutsche Altershilfe
www.kda.de
Deutsches Zentrum für Altersfragen (DZA)
www.dza.de
Bundesshop Katholische Seniorenarbeit (BfKS)
http://www.katholische-Seniorenseelsorge.de

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Informationen im Web Alzheimer
ALZheimer-Ethik e.V.
www.alzheimer-ethik.de
Deutsche Alzheimer Gesellschaft
www.deutsche-alzheimer.de
Angehörigeninitiative
www.alzheimershop.de
Alzheimer-Internetseite der Deutschen Seniorenliga
http://www.dsl-alzheimer.de

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Multimedia
Über das Alter
Alt werden, alt sein, Porträts aus Bayern, multimedia Photogalerie
http://www.br-online.de/leben2020/artikel/div/alt-sein/flash/content.html

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| Beratung |
Sie haben Fragen zu Servicewohnen, Pflegeangeboten in Ihrer Nähe, oder möchten eine Pflegefachberatung?
Wir helfen Ihnen gerne. Rund-um-die -Uhr.
Tel. 030 61 79 79 0
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| Kirchenjahr |
Fastenzeit
Der Verzicht auf sinnliche Genüsse ermöglichen eine Konzentration auf das Wesentliche und machen die Sinne frei für neue religiöse Erfahrungen.
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| Pflegedokumentation |
Die Caritas Altenhilfe GGmbH hat eine neue Pflege-Dokumentation
entwickelt. Vorrangiges Ziel des Projektes war es, die Qualität der Dokumentation zu erhöhen. weiter... |

| Spenden |
Die Caritas Altenhilfe GGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft. Alle Spenden kommen direkt den Seniorenheimen und -zentren zugute.
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