Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI – wir kommen zu Ihnen
Einen Brief von der Pflegekasse bekommen? Kein Grund zur Sorge.
Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegefachkraft zu empfangen - das regelt § 37.3 SGB XI. Was sich nach Bürokratie anhört, ist in der Praxis etwas anderes: ein Gespräch, das wirklich hilft. Unsere Pflegefachberater*innen kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen sich Zeit für Ihre konkrete Situation und zeigen Ihnen auf, welche Unterstützung Ihnen noch zusteht - und wie Sie sie nutzen können.
