Zur Klärung von Fragen und Anliegen bzgl. der Beratung, Versorgung und Betreuung Ihrer Angehörigen durch unsere Caritas-Sozialstationen bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Leitungsteam unter den Ihnen bekannten Rufnummern.
Maßnahmen für Kund*innen in der ambulanten Versorgung
Regelungen zum Besuch unserer Tagespflegen
Bei einem Aufenthalt in der Tagespflege besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, aufgrund von Kontakten verschiedener Menschen in der Tagesgruppe. Mit unseren Hygienemaßnahmen versuchen wir die Gefahr zu reduzieren.
Unsere Leitungen der Tagespflegen sind Ihre Ansprechpartner*innen und können Ihnen alle wichtigen Informationen zum Besuch der Tagespflege geben. Zu den Kontaktinformationen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Leitung der Tagespflege, falls Sie Krankheitsanzeichen bei sich wahrnehmen. Zusätzlich müssen Sie (ggf. Ihre Angehörigen) einmalig ein Hinweisblatt zur Infektionsgefahr und die Belehrung zu den Hygieneregeln unterschreiben.
Besuchsregelungen in Seniorenheimen und -zentren der Caritas Altenhilfe
Besuche sind in allen Einrichtungen der Caritas Altenhilfe möglich. Es gibt aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der landesrechtlichen Interpretation noch wenige Vorgaben, die Sie in den folgenden Punkten nachlesen können.
Die Besuchsperson muss unbedingt frei von Krankheitsanzeichen wie zum Beispiel Husten, Schnupfen und Halsschmerzen sein und sich an die allgemein im jeweiligen Bundesland geltenden Verhaltens- und Hygieneregelungen halten.
Bitte bringen Sie in Berlin und Brandenburg eine FFP2-Maske zum Schutz beim Besuch Ihres Angehörigen mit, in Vorpommern genügt ein Mund-Nasen-Schutz.
In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gilt für Besucher*innen die 3 G-Regelung: Nachweis vollständige Impfung, geltenden Genesenen-Nachweis oder Vorlage eines negativen Testergebnisses.In Brandenburg empfehlen wir Ihnen vor dem Besuch einen Schnelltest durchführen zu lassen.
Generell gilt: Das Schnell-Testergebnis darf max. 24 Stunden alt sein, oder die PCR- Testung max. 48 Stunden alt.
Bei Ihrem ersten Besuch in unserer Einrichtung melden Sie sich bitte zu Beginn des Besuches am für Besucher*innen ausgewiesenen Eingang. Sie erhalten von unserer*m dortigen Mitarbeiter*in eine Einweisung auf Grundlagen der geltenden Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Bitte beachten Sie die Hinweisblätter und Aushänge zu den Hygienerichtlinien.
Zu anderen Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Als Besuchsperson tragen Sie grundsätzlich eine FFP2-Maske, in Vorpommern genügt ein Mund-Nasen Schutz.