Besuchsregelungen für Caritas-Seniorenheime
Für alle Beteiligten war und ist diese besondere Situation in der Coronakrise mit großen Herausforderungen und Belastungen verbunden. Insbesondere unsere Bewohner*innen benötigen neben der professionellen Begleitung durch die Teams in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft auch die fürsorgende und emotionale Begleitung durch Angehörige, Bezugspersonen oder Freunde. Uns ist sehr bewusst, wie wichtig der Kontakt und die Beziehung zu vertrauten Personen ist.
In den Seniorenheimen der Caritas Altenhilfe leben Menschen, die ein besonders hohes Risiko tragen und bei denen eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu einem schweren Krankheitsverlauf führen könnte, der lebensbedrohlich sein kann. Deshalb ist es weiterhin unser Auftrag - auch bei einer Ermöglichung von Besuchen - unsere Bewohner*innen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Auf Basis der Verordnungen in Bezug auf die Besuchsregelungen und die verbundenen Auflagen, haben wir ein Konzept erarbeitet, das in allen Seniorenheimen der Caritas Altenhilfe eine stufenweise Öffnung für Besucher*innen ermöglicht. Maßgeblich für die Besuchsregelungen sind vor allem die staatlich angeordneten Verhaltens- und Hygieneregelungen: Die Reduzierung der physisch sozialen Kontakten auf notwendige Begegnungen, bei Kontakten die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, die Verpflichtung der Registrierung von Besuchern und Dokumentation der persönlichen Daten sowie die Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen.