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"Der neue Bundesfreiwilligendienst soll gemeinsam mit dem Ausbau der etablierten Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ den Nährboden für eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland bieten."
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wir suchen für die Bereiche Betreuung, Pflege, Hauswirtschaft, Verwaltung und Empfang Interessierte für den Bundesfreiwilligendienst, die uns bei unserer Arbeit unterstützen.
In unseren Häusern können Sie u. a.:
- die Bewohner/innen unserer Einrichtungen bei Spaziergängen und Arztbesuchen begleiten
- bei der täglichen Betreuung unserer Bewohnerinnen und Bewohner helfen
- mit unseren Bewohner/innen singen, basteln oder ihnen vorlesen
- im Hausmeisterbereich tätig werden (Gartenarbeit, Reparaturen usw.)
- in der Verwaltung oder am Empfang mitarbeiten und vieles mehr
Wir bieten Ihnen:
- feste Ansprechpartner/innen
- ein aufgeschlossenes und freundliches Team an Ihrer Seite
- Anleitung und Begleitung
Möchten Sie sich mit Ihrer Zeit, Ihrer Hilfe und Unterstützung freiwillig in unser Unternehmen einbringen? Gerne begleiten wir Sie bei Fragen, Wünschen und Anregungen und freuen uns darauf sie kennenzulernen.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe für den Bundesfreiwilligendienst sind Frauen und Männer jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Ausländische Mitbürger/innen können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich.
Einsatz:
Der Einsatzbereich in der Caritas Altenhilfe GGmbH umfasst die Bereiche Betreuung, Empfang, Service/Küchendienst sowie Hausmeisterdienste.
Dauer und Arbeitszeit:
In der Regel dauert der Dienst ein Jahr, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann der Dienst bis zu zwei Jahren, im Rahmen eines pädagogischen Konzeptes, erweitert werden.
Die Arbeitszeit richtet sich nach der AVR, eine Teilzeit-Beschäftigung ist möglich für Freiwillige ab 27 Jahren, jedoch muss die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden betragen.
Weitere Nebentätigkeiten müssen von der Einsatzstelle genehmigt werden.
Aufwandsentschädigung:
Eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 300 € für eine Vollzeitbeschäftigung ist vorhergesehen (ggf. Verpflegung und Unterkunft).
Für Freiwillige bis 25 Jahren besteht der Anspruch auf Kindergeld weiter.
Der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Der Bundesfreiwilligendienst ist nicht steuerpflichtig, jedoch ist die Steuerkarte dem Arbeitgeber vorzulegen, bzw. die Identifikationsnummer und die Steuernummer des Mitarbeiters sind zu erfassen.
Der Träger des Freiwilligendienstes ist das Bundesamt.
Pädagogische Begleitung:
Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle bzw. interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Gemeinwohl zu stärken. Dazu erhalten die Freiwilligen von den Einsatzstellen fachliche Anleitung. Darüber hinaus wird der Bundesfreiwilligendienst durch Seminare und Bildungstage begleitet. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am freiwilligen Dienst für unter 27-jährige, mindestens 25 Tage, davon entfallen 5 Tage auf ein Seminar zur politischen Bildung, das in einem Bildungszentrum des Bundes (ehemalig Zivildienstschulen) durchgeführt wird. Freiwillige die älter sind als 27 Jahre, nehmen in angemessenem Umfang an Seminaren teil.
Urlaub:
Für einen volljährigen Freiwilligen gelten die Regeln des Bundesurlaubgesetztes, jedoch werden in der Caritas 26 Urlaubstage in einer fünf-Tagewoche gewährt. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten ggf. längere Urlaubsansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Krankheit:
Wird der Freiwillige während des Bundesfreiwilligendienstes krank, so muss er dies der Einsatzstelle unverzüglich melden und ein ärztliches Attest vorlegen. Im Krankheitsfall zahlt die Einsatzstelle Taschengeld und Sachleistungen grundsätzlich sechs Wochen weiter.
Rentner:
Frührentner, die Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen, dürfen nur einen begrenzten Hinzuverdienst, der nicht höher als 400 € betragen darf, erhalten.
Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es weit detaillierte Regelungen. Genaue Auskunft müssen sich die Rentner bei ihrem Rentenversicherungsträger einholen.
Bezieher von Hartz IV:
Bei Beziehern von Hartz IV müssen diese Freiwilligen sich, vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, Auskünfte beim Jobcenter einholen.
Bescheinigung:
Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes erstellt die Einsatzstelle eine Bescheinigung über die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst.
Information:
Caritas Altenhilfe GGmbH
Bereichsleiter Personalmanagement
Herr Zoch
Tübinger Str. 5
10715 Berlin
E-Mail: Personalmanagement

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