| Kurzzeitpflege Auch Angehörige brauchen Urlaub |
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Vielleicht möchte die Person, die Sie pflegt in den Urlaub fahren, muss beruflich auf Reisen oder ist aus einem anderen Grund verhindert. Es handelt sich bei der Kurzzeitpflege um eine zeitlich begrenzte „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ die in ihren inhaltlichen Leistungen der Vollzeitpflege entspricht (siehe Vollzeitpflege). Sie machen sozusagen bei uns einen Urlaub für die Zeit, in der sie nicht bei sich zu Hause sein können. Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege bietet sich zum Beispiel auch an, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine Weile gepflegt werden wollen oder ihre Wohnung umgebaut werden muss und Sie sich eine Zeit lang nicht zu Hause aufhalten können. Je nach Ihrer Pflegestufe übernimmt die Krankenkasse Ihren Aufenthalt bei uns. Sie müssen die Zeit nicht in einem Stück in Anspruch nehmen und können auch mehrmals im Jahr für einige Tage zu uns kommen, solange sie den Regelsatz Ihrer Pflegekasse nicht überschreiten. Die Pflegekasse zahlt die Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft und Essen werden normalerweise von Ihnen getragen. Wir beraten Sie dazu gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Sie und Ihre Angehörigen können sich unsere Einrichtungen jederzeit gerne ansehen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren freundlichen und kompetenten Mitarbeitern! Wir freuen uns auf Sie!
Land Brandenburg
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| Caritas Altenhilfe GGmbH - Tübinger Straße 5 - 10715 Berlin - Telefon 030 85784-113 |
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