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Adressen
Informationen zur ambulanten Urlaubs- und Verhinderungspflege
Auch Angehörige brauchen Urlaub
Können Sie für eine bestimmte Zeit nicht in Ihrer gewohnten Umgebung betreut werden, ist die Kurzzeitpflege genau das Richtige für Sie!
Vielleicht möchte die Person, die Sie pflegt in den Urlaub fahren, muss beruflich auf Reisen oder ist aus einem anderen Grund verhindert.
Es handelt sich bei der Kurzzeitpflege um eine zeitlich begrenzte „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ die in ihren inhaltlichen Leistungen der Vollzeitpflege entspricht (siehe Vollzeitpflege). Sie machen sozusagen bei uns einen Urlaub für die Zeit, in der sie nicht bei sich zu Hause sein können.
Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege bietet sich zum Beispiel auch an, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine Weile gepflegt werden wollen oder ihre Wohnung umgebaut werden muss und Sie sich eine Zeit lang nicht zu Hause aufhalten können.
Je nach Ihrer Pflegestufe übernimmt die Krankenkasse Ihren Aufenthalt bei uns. Sie müssen die Zeit nicht in einem Stück in Anspruch nehmen und können auch mehrmals im Jahr für einige Tage zu uns kommen, solange sie den Regelsatz Ihrer Pflegekasse nicht überschreiten.
Die Pflegekasse zahlt die Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft und Essen werden normalerweise von Ihnen getragen.
Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, ist es möglich, eine Kostenübernahme vom Sozialamt zu erhalten.
Wir beraten Sie dazu gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.
Sie und Ihre Angehörigen können sich unsere Einrichtungen jederzeit gerne ansehen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren freundlichen und kompetenten Mitarbeitern! Wir freuen uns auf Sie!
Urlaubs- und Verhinderungspflege
Pflegebedürftige, deren pflegende Angehörige durch Krankheit, Erholungsurlaub oder wegen anderer Gründe zur Durchführung der Pflege verhindert sind, können bei den Pflegekassen die Verhinderungspflege beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt und kann von den Pflegekassen bis zu einer Höhe von 1.470,00 Euro pro Jahr bezuschusst werden. Selbst zu tragen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen.
Adressen Kurzzeitpflege, Urlaubs- und Verhinderungspflege
Land Brandenburg

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| Caritas-Pflegerufzentrale |
Sie interessieren sich für Service-wohnungen oder Pflegeangebote in Ihrer Nähe?
Sie suchen einen Ansprechpartner für eine Pflegefachberatung?
Wir helfen Ihnen gerne. Rund-um-die-Uhr.
Caritas-Pflegerufzentrale
Tel. 030 61 79 79 0
oder:
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| Kirchenjahr |
Dreikönigs-
fest
Als Ausdruck der Verehrung Gottes in dem Kind Jesus brachten die sogenannten Heiligen Drei Könige, die wahrscheinlich Astrologen oder Sterndeuter waren, Geschenke, die in der damaligen Zeit einem König oder Messias entsprachen.
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| Spenden |
Die Caritas Altenhilfe GGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft. Alle Spenden kommen direkt den Seniorenheimen und -zentren zugute.
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